Compliance
Insbesondere sofern Sie Amtsträger sind, bitten wir Sie zu prüfen, ob die Annahme der Einladung zu einer unserer Veranstaltungen gegen die Vorgaben Ihres Arbeitgebers verstößt. Den Wert der Einladung zur jeweiligen Veranstaltung können Sie bei uns unter den jeweils auf der Einladung angegebenen Kontaktdaten erfragen. Sofern Sie den Wert der Veranstaltung selbst bezahlen möchten, wenden Sie sich ebenfalls an die jeweils auf der Einladung angegebenen Kontaktdaten. Wir stellen Ihnen dann gerne eine Rechnung aus.
Angaben gemäß Offenlegungsverordnung für die Art-Invest Real Estate Funds GmbH
Pflichtangaben gemäß Offenlegungsverordnung
Die Art-Invest Real Estate Funds GmbH, als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) der Art-Invest Real Estate, legt für ihre Anleger offene und geschlossene Immobilien-Investmentvehikel auf. Sie übernimmt Verantwortung im Bereich Nachhaltigkeit.
Art-Invest Real Estate hat für sich Nachhaltigkeitsleitlinien formuliert. Auch die KVG richtet ihr Handeln konsequent an diesen Leitlinien aus. Sie arbeitet derzeit intensiv an der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie und der umfassenden Einbindung der Leitlinien als auch der Strategie in das bestehende Dokumentationsrahmenwerk.
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in Investmentprozessen
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung oder OffenlegungsVO“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens und damit auf den Wert der Investition des Investmentvermögens haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.
Die Art-Invest Real Estate Funds GmbH bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses nicht nur relevante finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend, sondern es werden auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die in maßgeblicher Weise erhebliche wesentliche negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung einer Investition haben können.
In welchem Umfang Nachhaltigkeitskomponenten im jeweiligen Investmentprozess berücksichtigt werden, wird in enger Absprache mit den Anlegern des jeweiligen Investmentvermögens diskutiert und gemäß seinem individuellen Nachhaltigkeitsverständnis sowie seinen individuellen Nachhaltigkeitsbedürfnissen definiert und nachfolgend umgesetzt.
Umgang mit nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Art-Invest Real Estate Funds GmbH beachtet bei ihren Investitionsentscheidungen wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und berücksichtigt Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung und hat dafür interne Strategien eingerichtet.
Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft über die verwalteten Investmentvermögen und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden.
Die Art-Invest Real Estate Funds GmbH wird ihre Auslastung für die folgenden in den technischen Regulierungsstandards definierten und auf Immobilien anwendbaren Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige Auswirkungen zukünftig berechnen, wie gefordert ab 2022 veröffentlichen sowie darauf hinwirken, die aktuelle Auslastung zu verbessern.
- Die Gesellschaft investiert grundsätzlich nicht in Immobilien, die der Gewinnung, Lagerung, dem Transport oder der Herstellung fossiler Brennstoffe dienen.
- Die Gesellschaft überwacht kontinuierlich die Energieeffizienz der von ihr verwalteten Immobilien. Sie wird den Anteil ineffizienter Immobilien veröffentlichen und aktiv auf eine Verbesserung hinwirken. Investitionen auch in weniger energieeffiziente Immobilien sind ausdrücklich erlaubt, wenn dies mit dem Ziel erfolgt, diese Immobilien durch geeignete Maßnahmen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz kurz- bis mittelfristig maßgeblich zu verbessern.
- Die Gesellschaft wird für die von ihr verwalteten Immobilien die Treibhausgasemissionen sowie die Energieverbrauchsintensität berechnen.
Die vorgenannten Indikatoren sollen gleichgewichtet betrachtet werden.
Die Pflicht zur Darstellung der Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG (sog. „Aktionärsrechterichtlinie“) ist für die Art-Invest Real Estate Funds GmbH nicht einschlägig. Die KVG investiert im Rahmen ihres Geschäftsmodells nicht in Aktiengesellschaften und nimmt folglich auch nicht an Jahreshauptversammlungen von Aktiengesellschaften teil bzw. kann keine Ausübung von Stimmrechten delegieren.
Die Art-Invest Real Estate Funds GmbH hat im November 2020 die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) als anerkannte Nachhaltigkeitsstandards unterzeichnet. Darüber hinaus hält die Art-Invest die Wohlverhaltensregeln des BVI – Bundesverband Investment und Asset Management e.V. in der Fassung vom 1. Juli 2019 ein.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütung
Die Vergütungspolitik der Art-Invest Real Estate Funds GmbH beinhaltet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken für die Gesellschaft oder die von ihr verwalteten Investmentvermögen einzugehen.