Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für die Art-Invest Real Estate Funds GmbH
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß Offenlegungsverordnung
Die Art-Invest Real Estate Funds GmbH („Art-Invest“), als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) der Art-Invest Real Estate, legt für ihre Anleger offene und geschlossene Immobilien-Investmentvehikel auf und ist damit im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung oder OffenlegungsVO“).
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der OffenlegungsVO sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen haben könnten.
Art-Invest berücksichtigt im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse folgende wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken:
- Physische Umweltrisiken: Risiken für Immobilien, die sich aus Umwelt-, Natur- und Klimaeinflüssen ergeben, zum Beispiel die Beschädigung, die Zerstörung oder die Nutzungseinschränkung der Vermögensgegenstände infolge von Unwetter (z.B. Starkregen, Sturm, Hagel) oder Naturkatastrophen (z.B. Hitze, Brände, Trockenheit).
- Transitionsrisiken im Bereich der Umwelt: Risiken, die sich im Zusammenhang mit der Anpassung und Umstellung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt ergeben können, zum Beispiel Hindernisse bei der Vermietung oder dem Wiederverkauf von Immobilien, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz entsprechen.
- Risiken im Bereich Soziales: Risiken durch Assoziierung mit sozial unverträglichen oder kritischen Geschäftstätigkeiten von Geschäftspartnern und Mietern, z.B. unzureichender Schutz der Arbeitnehmergesundheit, Verstöße gegen Menschen- und Arbeitnehmerrechte oder Involvierung in den Vertrieb und die Herstellung von geächteten Waffen.
- Risiken im Bereich Unternehmensführung: Risiken durch Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Mietern, die nicht über Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung verfügen, z.B. Fehlen von Verhaltenskodizes und Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Schwarzarbeit oder Nichteinhaltung von Steuervorschriften.
Diese Nachhaltigkeitsrisiken können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Immobilien-Investmentvehikel auswirken. Physische Umweltrisiken können zu einem Wertverlust der Immobilien führen. Transitionsrisiken können zu erheblichen Kostenbelastungen für die Immobilien-Investmentvehikel (zum Beispiel für bauliche Veränderungen zur Steigerung der Energieeffizienz oder aufgrund steigender Energiekosten), zu Wertverlusten (zum Beispiel aufgrund eingeschränkter Nutzbarkeit oder geringerer Mieternachfrage) und, wenn beim beabsichtigten Verkauf keine oder nur eine beschränkte Nachfrage besteht, zu Illiquidität führen. Risiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung können zum Beispiel zu Schadenersatzklagen, dem Verlust von Genehmigungen, Geldbußen und Reputationsverlusten im Markt für die Immobilien-Investmentvehikel führen. Hierdurch können Nachhaltigkeitsrisiken auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.
Nachhaltigkeitsrisiken werden von Art-Invest im Rahmen der Investitionsentscheidungsprozesse geprüft und bewertet und bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt. Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Risikomanagementverfahren laufend berücksichtigt. Art-Invest wendet hierzu bei der Verwaltung der Immobilien-Investmentvehikel folgende Verfahren an:
- Art-Invest untersucht für jede Immobilie der Immobilien-Investmentvehikel, inwieweit diese in der Vergangenheit von Naturgefahren (wie Überschwemmungen, Stürmen, Hagel oder Hitze) betroffen war bzw. in der Gegenwart betroffen ist. Mittels Projektionen wird darüber hinaus die potenzielle Gefährdung in der Zukunft abgeleitet. Für jede Immobilie der Immobilien-Investmentvehikel und für das Immobilienportfolio der Immobilien-Investmentvehikel wird jeweils eine Kennzahl für Naturgefahren für die Gegenwart und die Zukunft ermittelt. Art-Invest berücksichtigt die standortbezogenen physischen Risiken beim Neubau durch die Schaffung resilienter Gebäude und schließt bei Bestandsobjekten Versicherungsverträge zur Deckung von Schäden ab.
- Art-Invest nutzt verschiedene Prozesse und Tools, um den Dekarbonisierungsgrad der Immobilien der Immobilien-Investmentvehikel und das damit einhergehende Risiko gestrandeter Vermögenswerte zu bestimmen. Hierbei kommt beispielsweise das CRREM (Carbon Risk Real Estate Monitor) Tool zum Einsatz, das anzeigt, wann Immobilien der Immobilien-Investmentvehikel mit Marktabschlägen zu rechnen haben, weil sie nicht mehr den Marktanforderungen bezüglich der Nachhaltigkeit entsprechen. Zudem ist Art-Invest bestrebt, nachhaltigkeitsbezogene Daten zum Immobilienportfolio der Immobilien-Investmentvehikels bei GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) oder einer Alternative einzuliefern und erhält im Gegenzug von GRESB oder dem Anbieter der Alternative eine Wertung, wie die Nachhaltigkeit des Immobilienportfolios der Immobilien-Investmentvehikel im Vergleich zu Immobilienportfolien anderer Teilnehmer zu beurteilen ist.
- Art-Invest hat einen Green-Lease-Standard entwickelt, der soweit möglich in die Verhandlungen neuer Mietverträge und in Nachträge zu bestehenden Mietverträgen für die Immobilien der Immobilien-Investmentvehikel aufgenommen wird. Bei Wohnimmobilien sind in diesem Zusammenhang verschiedene Mieterschutzvorschriften (u.a. Datenschutz) zu beachten, daher kann hier auch ohne den Green-Lease-Standard vermietet werden. Bestandteil des Green Lease-Standards ist unter anderem die Bereitstellung der mieterbezogenen Energieverbräuche. Diese sind als Hintergrund für die Einordnung und den Vergleich der Immobilien der Immobilien-Investmentvehikel im Hinblick auf Energieeffizienz und Dekarbonisierung wichtig. Sofern keine aktuellen Verbrauchsdaten vorliegen, wird der Verbrauch mithilfe eines Energieverbrauchausweises geschätzt.
- Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (siehe unten) werden auch Transitionsrisiken im Bereich der Umwelt für die Immobilien der Immobilien-Investmentvehikel erfasst, gemessen und gesteuert. Art-Invest prüft, ob Immobilien der Immobilien-Investmentvehikel als Hauptzweck der Gewinnung, Lagerung, dem Transport oder der Herstellung fossiler Brennstoffe dienen und schließt derartige Anlagen von vorneherein aus. Investitionen in Immobilien, die einem anderen Hauptzweck dienen und die in untergeordnetem Umfang zusätzlich der Gewinnung, Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen dienen, sind in Einzelfällen erlaubt. Art-Invest überwacht die Energieeffizienz und den Energieverbrauch als wesentliche Kennzahlen für die Beurteilung derartiger Transitionsrisiken. Hierzu tragen die Vereinbarung des Green-Lease-Standards und der Einsatz von Smart-Building-Technologien und Cloud-basierter Gebäudeautomation bei geeigneten Immobilien bei.
- Beim Erwerb neuer Immobilien für die Immobilien-Investmentvehikel erfasst Art-Invest Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Due Diligence aus technischer, rechtlicher und ESG-Sicht, nimmt diese Aspekte in die entsprechende Ankaufsvorlage auf und berücksichtigt sie bei der Investitionsentscheidung.
- Art-Invest prüft anlassbezogen für die Immobilien der Immobilien-Investmentvehikel, ob eine Green-Building-Zertifizierung besteht oder eine derartige Zertifizierung erreicht werden kann. In diese Prüfung fließen die Nachhaltigkeitsrisiken ebenso wie weitere Nachhaltigkeitsaspekte mit ein.
- Art-Invest verpflichtet ihre Geschäftspartner im Rahmen ihres Code of Conduct unter anderem auf die Einhaltung geltenden Rechts, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, das Unterlassen vermögensschädigender Delikte zu Lasten staatlicher Stellen (beispielsweise Schwarzarbeit, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung), den Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, die Bekämpfung von Diskriminierung, die Sicherstellung eines gesunden und gefahrenfreien Arbeitsumfelds und auf den Schutz der Umwelt. Auf der Grundlage des Code of Conduct gewährleisten die Geschäftspartner von Art-Invest die Umsetzung der Grundsätze durch ihre Mitarbeiter, wirken auf die Einhaltung der Grundsätze durch ihre eigenen Geschäftspartner hin und unterstützen die Gesellschaft beim Verdacht von Verstößen bei der Aufklärung des Sachverhalts.
- Art-Invest hält die Wohlverhaltensregeln des BVI – Bundesverband Investment und Asset Management e.V. in der Fassung vom 1. Juli 2019 ein, übernimmt in diesem Zusammenhang Verantwortung in ökologischen und sozialen Fragen und arbeitet auf eine gute Unternehmensführung hin.
- Art-Invest hat im November 2020 die Principles for Responsible Investment (PRI) als anerkannte Nachhaltigkeitsstandards unterzeichnet, in deren Rahmen sie ESG-Aspekte in die Investitionsanalyse und in Entscheidungsprozesse einbezieht.
Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl qualitativ als auch quantitativ beurteilt werden, wobei die Möglichkeit zur quantitativen Bemessung von Nachhaltigkeitsrisiken maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen und Daten im Markt abhängt. Im Rahmen ihrer regulatorischen Pflichten unternimmt Art-Invest zumutbare Anstrengungen, um die Qualität und Vollständigkeit von Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsrisiken sicherzustellen.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Art-Invest Real Estate Funds GmbH beachtet bei ihren Investitionsentscheidungen wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und berücksichtigt Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung und hat dafür interne Strategien eingerichtet.
In dem abrufbaren Dokument werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren dargestellt:
Erklärung zur Nutzung von Stimmrechten
Die Pflicht zur Darstellung der Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG (sog. „Aktionärsrechterichtlinie“) ist für Art-Invest nicht einschlägig. Art-Invest investiert im Rahmen ihres Geschäftsmodells nicht in Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt in der Europäischen Union zugelassen sind.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik der Art-Invest bezieht Nachhaltigkeitsrisiken mit ein. Sie beinhaltet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken für Art-Invest oder die von ihr verwalteten Immobilien-Investmentvehikel einzugehen. Die Erfüllung bzw. Übererfüllung der persönlichen oder unternehmensbezogenen Ziele, in welchen auch immer ein Nachhaltigkeitsziel enthalten ist, kann zu einer Erhöhung der Bonuszahlung führen. Umgekehrt kann die Verfehlung der persönlichen Ziele, finanzielle als auch nicht-finanzielle Konsequenzen für den Mitarbeiter haben.
Änderungshistorie
Version | Datum | Erläuterung der Änderungen |
1 | 10.03.2021 | Initiale Erstellung und Veröffentlichung |
2 | 31.05.2023 | Anpassung der Darstellung, Aktualisierung des Inhalts und erstmaliger Einbau des Dokuments zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren |
3 | 28.06.2024 | Aktualisierung des Inhalts in den Abschnitten Strategien, Stimmrechte und Vergütung sowie Aktualisierung des Dokuments zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren |